Allgemeine Geschäftsbedingungen

MietBar Ammerland/Ostfriesland
(Daniel Behrends)

§1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen Daniel Behrends („Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter („Mieter“) über die zeitweise Überlassung von Bau-, Garten- und Elektrokleingeräten („Mietsache“).
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§2 Vertragsschluss, Vertretung, elektronische Signatur
(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt mit Unterzeichnung des Mietvertragsformulars oder bestätigter Online‑Buchung zustande.
(2) Elektronische Signaturen: Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) nach eIDAS sind der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Andere elektronische Signaturen (SES/AES) werden als Nachweis in Textform akzeptiert, sofern keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist.
(3) Vertretung: Der Vermieter kann sich bei Vertragsschluss, Übergabe/Rücknahme, Einweisung und sonstigen Erklärungen durch beauftragte Personen vertreten lassen (z. B. Partnerin/Bevollmächtigte). Erklärungen der Bevollmächtigten wirken für und gegen den Vermieter. Dies umfasst insbesondere Identitätsprüfung, Dokumentation, Einweisung, Unterzeichnung „i. A.“ sowie Entgegennahme von Anzeigen/Mängelrügen.

§3 Mietsache, Zustand, Eigentum
(1) Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Mietdauer.
(2) Die Mietsache wird funktionsfähig, geprüft und – soweit einschlägig – mit aktueller DGUV‑V3‑Prüfung übergeben. Der Mieter bestätigt den Zustand durch das Übergabeprotokoll.
(3) Zubehör (z. B. Kabel, Ladegerät, Bedienwerkzeug) ist Bestandteil der Mietsache und wird im Protokoll erfasst.

§4 Pflichten des Mieters – sichere und bestimmungsgemäße Nutzung
(1) Der Mieter nutzt die Mietsache ausschließlich bestimmungsgemäß und beachtet Bedienungsanleitung, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie einschlägige Normen/Regeln (z. B. DGUV/ArbSchG).
(2) Zustands- und Pre‑Start‑Check (Pflicht): Vor Jeder Inbetriebnahme sind Betriebsstoffe/Betriebsflüssigkeiten (Motor-/Hydrauliköl, Kühlmittel, Kraftstoff, ggf. Akku-/Elektrolytstand) und der allgemeine Zustand (Leckagen, beschädigte Kabel/Stecker, lose Schrauben/Abdeckungen, Schutzvorrichtungen) zu prüfen. Festgestellte Mängel sind vor Nutzung zu beheben bzw. dem Vermieter unverzüglich zu melden; das Gerät ist bis zur Freigabe nicht zu betreiben.
(3) Stop & Notify: Bei erkannten Defekten, Warnhinweisen oder ungewöhnlichen Geräuschen ist der Betrieb sofort einzustellen, die Mietsache zu sichern und der Vermieter zu informieren.
(4) Reparaturen/Eingriffe: Eigenmächtige Reparaturen sind unzulässig, insbesondere an elektrischen Geräten/Komponenten und Schutzvorrichtungen. Zulässig sind lediglich kleinere mechanische Maßnahmen an nicht sicherheitsrelevanten, äußeren Verbindungselementen (z. B. vorsichtiges Nachziehen einer offen zugänglichen Schraube an einer Rüttelplatte), sofern keine Schutzvorrichtungen betroffen sind. Weitergehende Maßnahmen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters.
(5) Verboten sind: Überbeanspruchung, unsachgemäße Verwendung, Manipulationen, Entfernen von Schutz- oder Warnhinweisen, Nutzung in explosionsgefährdeter Umgebung ohne Freigabe.
(6) Der Mieter schützt die Mietsache gegen Diebstahl, Witterung und unbefugte Nutzung und bewahrt sie sicher auf.

§5 Untervermietung, Dritte, Bediener
(1) Eine Weitergabe an Dritte oder Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig.
(2) Die Mietsache darf nur von volljährigen, geeigneten und eingewiesenen Personen bedient werden. Der Mieter haftet für Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verhalten.

§6 Mietdauer, Verlängerung, verspätete Rückgabe
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
(2) Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter den vereinbarten Tagesmietpreis je angefangenem Kalendertag als Nutzungsentschädigung. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt, insbesondere Ersatz konkreter Mietausfälle bei verbindlich zugesagten Anschlussvermietungen (Nachweis vorbehalten). Der Mieter kann geringere Schäden nachweisen.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Rückgabe auf Kosten des Mieters eine Abholung zu veranlassen.

§6a Verfügbarkeit, Termine, Ersatzgerät, Rücktritt
(1) Bereitstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ in Textform bestätigt wurden.
(2) Der Vermieter ist bei Nichtverfügbarkeit (z. B. Defekt, Diebstahl, verspätete Rückgabe des Vormieters, höhere Gewalt, behördliche Anordnung) berechtigt, ein gleich‑ oder höherwertiges Ersatzgerät bereitzustellen.
(3) Ist auch die Stellung eines Ersatzgeräts unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters – insbesondere wegen Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn oder Drittansprüchen – bestehen nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters vorliegt oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
(4) Bei verbindlich bestätigten Terminen haftet der Vermieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

§7 Übergabe, Gefahrübergang, Transport
(1) Die Übergabe erfolgt am Standort des Vermieters oder durch Lieferung nach Vereinbarung. Mit Übergabe geht die Gefahr auf den Mieter über.
(2) Verladung und Abladung beim Mieter erfolgen auf dessen Risiko; der Mieter stellt geeignete Zuwegungen, Tragfähigkeit und Sicherungsmittel sicher.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich im Protokoll zu rügen.

§7a Transport- & Ladungssicherung (Verantwortung des Mieters)
(1) Erfolgt der Transport durch den Mieter, ist dieser allein verantwortlich für den ordnungsgemäßen Transport und die vorschriftsmäßige Ladungssicherung (u. a. §22 StVO) inkl. Auswahl eines geeigneten Fahrzeugs/Anhänger, Einhaltung zulässiger Lasten sowie Nutzung geeigneter Zurrmittel/Antirutschmatten und Zurrpunkte.
(2) Bußgelder, Gebühren, Schäden oder Folgekosten infolge mangelhafter Ladungssicherung/Überladung trägt ausschließlich der Mieter. Der Vermieter haftet hierfür nicht; der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

§8 Rückgabe, Reinigung, Betankung
(1) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Termin, gereinigt und – bei Verbrennungsmotoren – voll betankt zu erfolgen.
(2) Für fehlende Betankung, übermäßige Verschmutzung oder fehlendes Zubehör werden Pauschalen bzw. Ersatz der tatsächlichen Kosten berechnet; Näheres ergibt sich aus dem Mietvertrag und dem Rückgabeprotokoll. Die Pauschalen sind angemessen, der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Mieter vorbehalten.

§8a Abnutzung (normal) vs. Schaden (ersatzpflichtig)
(1) Normale Gebrauchsspuren (kein Schaden): leichte oberflächliche Kratzer/Schrammen, geringer Abrieb an Griffen/Bedruckung, leichte Lackabschürfungen in Randbereichen, übliche Verschmutzungen/Staub (entfernbar), gewöhnlicher Verschleiß von Verbrauchsteilen (sofern vertraglich als Verbrauch geregelt).
(2) Ersatzpflichtige Schäden: u. a. Dellen/Beulen, Risse/Brüche, verbogene/verworfene Bauteile (z. B. Grundplatte), beschädigte Kabel/Stecker/Isolierungen, Defekt/Entfernung von Schutzvorrichtungen/Abdeckungen/Typenschildern, größere Lackschäden/Abplatzungen, Undichtigkeiten, Wasser-/Elektronikschäden, Falschbetankung, Motorschäden durch Öl-/Kühlmittelmangel/Überhitzung, extreme Verschmutzungen/Anhaftungen (Beton/Teer), fehlendes/zerstörtes Zubehör.
(3) Berechnung: erforderliche Reparaturkosten (Teile/Arbeitszeit/Diagnose/Transport/Nebenkosten); bei wirtschaftlichem Totalschaden Wiederbeschaffungswert (gleichwertig gebraucht) abzüglich Restwert; zusätzlich Nutzungsausfall (Tagesmietpreis) für angemessene Dauer der Reparatur/Wiederbeschaffung. Gesetzlicher Abzug „neu für alt“ wird berücksichtigt. Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Mieter vorbehalten.
(4) Beweis: Übergabe-/Rückgabeprotokoll mit Fotos; Mieter wirkt mit.

§9 Mietpreis, Kaution, Zahlung
(1) Preise in EUR; Kleinunternehmer gem. §19 UStG – kein Umsatzsteuerausweis.
(2) Mietzins vor Übergabe fällig; zusätzlich kann eine Kaution erhoben werden. Die Kaution sichert alle Ansprüche. Abrechnung und Rückzahlung erfolgen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rückgabe, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen.
(3) Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§10 Mängel, Störungen, Instandsetzung
(1) Der Mieter hat Störungen/Mängel unverzüglich zu melden, die Mietsache stillzulegen und Weisungen des Vermieters zu befolgen.
(2) Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter oder von diesem beauftragten Fachbetrieben durchgeführt werden.

§11 Haftung des Mieters, Missbrauch, Totalschaden
(1) Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden, den Verlust oder Diebstahl der Mietsache, soweit er nicht nachweist, dies nicht zu vertreten zu haben.
(2) Unterlässt der Mieter Zustands-/Pre‑Start‑Checks oder setzt die Mietsache trotz erkannten Defekts fort, haftet er für daraus resultierende Schäden (z. B. Motorschaden durch Öl-/Kühlmittelmangel, Schäden durch beschädigte Kabel/Stecker, Überhitzung, Trockenlauf). Das Weiterbetreiben trotz Defekt kann als grobe Fahrlässigkeit zu werten sein.
(3) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entfällt jede Haftungsbegrenzung.
(4) Im Totalschadenfall haftet der Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich ersparter Aufwendungen; zusätzlich können Mietausfallkosten bis zur Wiederbeschaffung geltend gemacht werden.

§12 Haftung des Vermieters (Haftungsbeschränkung)
(1) Der Vermieter haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Drittansprüche) ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Arglist.

§13 Versicherung, kein Versicherungsschutz des Vermieters, Schadensabwicklung
(1) Der Vermieter bietet keinen Versicherungsschutz/keine Haftungsreduzierung/kein „Mietkasko“ an. Der Mieter sorgt eigenverantwortlich für Versicherung (z. B. Privat-/Betriebshaftpflicht, ggf. Bauleistungs-, Transport- oder Elektronikversicherung).
(2) Der Mieter trägt Selbstbehalte und nicht gedeckte Positionen seiner eigenen Versicherungen sowie Nutzungsausfall des Vermieters.
(3) Schäden und Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und – falls erforderlich – polizeilich anzuzeigen. Der Mieter hat an der Schadensermittlung mitzuwirken (Fotos, Protokolle, Auskünfte, Abtretung von Ersatzansprüchen).

§14 GPS-Tracking und Fotodokumentation
(1) Bestimmte Geräte sind mit GPS-/Telemetrie ausgestattet. Während der Mietdauer können Standort- und Nutzungsdaten erhoben werden; Fotos zur Zustandsdokumentation können vor/bei Rückgabe erstellt werden. Rechtsgrundlage und Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (insb. berechtigtes Interesse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Speicherfristen; Betroffenenrechte).
(2) Die Maßnahmen dienen Diebstahlschutz, Wiederauffindung, technischer Zustandsüberwachung und Vertragsdurchsetzung (z. B. Rückholung, Schadensaufklärung).

§15 Kündigung, Rücktritt, Storno
(1) Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (z. B. Zahlungsverzug, missbräuchliche Nutzung).
(2) Verbraucher-Fernabsatz: Bei außerhalb von Geschäftsräumen und Fernabsatz geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern gilt das gesetzliche Widerrufsrecht; Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung. Stornoregelungen greifen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
(3) Stornierungen außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts bedürfen der Textform; je nach Zeitpunkt können Stornokosten bis zur Höhe des Tagesmietpreises anfallen, sofern kein Ersatzmieter gestellt wird. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Mieter vorbehalten.

§16 Fotos, Dokumentation
Der Vermieter ist berechtigt, zum Zweck der Zustandsdokumentation Fotos anzufertigen und zu archivieren (Einzelheiten: Datenschutzerklärung).

§17 Datenschutz
Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung (DSGVO).

§18 Textform, salvatorische Klausel
(1) Soweit in diesen AGB die „Schriftform“ nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, genügt Textform (z. B. E‑Mail).
(2) Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht; sie werden durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§19 Gerichtsstand, Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen ist – soweit zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

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